VG Mainburg
Aiglsbach, Attenhofen,
Elsendorf, Volkenschwand

Wahlen

Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026 finden die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hier werden die Bürgermeister unserer vier Mitgliedsgemeinden gewählt sowie der Gemeinderat.

Amtliche Bekanntmachungen

Wichtige Eckdaten

Wahlvorschläge:

  • Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist erst möglich, wenn die Wahlleiter durch eine offizielle Bekanntmachung dazu auffordern. Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 veröffentlicht.
  • Wahlvorschläge müssen spätestens bis Donnerstag, 8. Januar 2026, 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg eingereicht werden. Maßgeblich ist der physische Eingang bei der Verwaltung, nicht das Versanddatum. Wir empfehlen, vorher einen Termin zur Abgabe zu vereinbaren (Frau Selmaier, 08751/8634-15).
  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist können bis Montag, 19. Januar 2026, 18:00 Uhr mögliche Mängel an den Wahlvorschlägen grundsätzlich noch behoben werden. Sollte ein Wahlvorschlag aufgrund nicht behebbarer Mängel insgesamt ungültig sein, kann ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden.

Wahlausschuss:
Der Wahlausschuss tagt am Dienstag, 20. Januar 2026. Er entscheidet über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidungen werden in der Sitzung bekanntgegeben.

Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten:

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026,12:00 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

Die Eintragungsmöglichkeit befindet sich in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg. Die Eintragungszeiten müssen der entsprechenden Bekanntmachung der Gemeinde entnommen werden. Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich ebenso am 9. Dezember 2025 veröffentlicht.

Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt der VG Mainburg gerne zur Verfügung.

Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine

08. März 2026

Allgemeine Kommunalwahlen

alle 6 Jahre

2028

Landtagswahl, Bezirkswahl

alle 5 Jahre

2029

Europawahl

alle 5 Jahre

Wahlen
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Sie wird u. a. vom Volk in folgenden Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.

Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.

Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.

Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.

Volksbegehren, Volksentscheide und Volksbefragungen
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.

Allgemeine Kommunalwahlen (Landrats- und Kreistagswahl, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich ebenfalls für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat/Marktgemeinderat/Stadtrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der/des jeweiligen Gemeinde/Marktes/Stadt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid).

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Mainburg

Unsere Öffnungszeiten:

Montag

08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

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Montag und Dienstag Nachmittag Termine nach Vereinbarung.

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