Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026 finden die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hier werden die Bürgermeister unserer vier Mitgliedsgemeinden gewählt sowie der Gemeinderat.
Wichtige Eckdaten
- Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiter durch Bekanntmachung dazu aufgefordert haben. Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 89. Tag vor der Wahl (9. Dezember 2025) veröffentlicht werden.
- Die Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Es kommt auf den Tag des physikalischen Eingangs bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg an – nicht auf den Tag der Absendung! Daher wird empfohlen, einen Termin zur Einreichung des Wahlvorschlag zu vereinbaren.
- Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch alle Mängel behoben werden. Außerdem kann für einen Wahlvorschlag, der wegen nicht behebbarer Mängel insgesamt ungültig ist, ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden.
- Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird in der Sitzung bekanntgegeben.
Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine
08. März 2026
Allgemeine Kommunalwahlen
alle 6 Jahre
2028
Landtagswahl, Bezirkswahl
alle 5 Jahre
2029
Europawahl
alle 5 Jahre
Wahlen
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Sie wird u. a. vom Volk in folgenden Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.
Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.
Volksbegehren, Volksentscheide und Volksbefragungen
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.
Allgemeine Kommunalwahlen (Landrats- und Kreistagswahl, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich ebenfalls für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat/Marktgemeinderat/Stadtrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der/des jeweiligen Gemeinde/Marktes/Stadt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid).
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
- Poststraße 2a, 84048 Mainburg
- 08751/8634-0
- 08751/8634-49
- vg@vg-mainburg.de